Steuerberatung
Durch das immer komplexer werdende und sich laufend weiterentwickelnde Steuer- und Abgabenrecht fühlen sich viele Steuerpflichtige überfordert. Wir bieten professionelle und verlässliche Hilfe. Als Ihr Ratgeber in allen steuerlichen Angelegenheiten, übernehmen wir für Sie neben der laufend zu führenden Buchhaltung sowie der Lohn- und Gehaltsabrechnung und der Erstellung des Jahresabschlusses, gerne die Lösung Ihrer individuellen steuer- und abgabenrechtlichen Probleme. Dazu gehört auch die Vertretung vor den Finanzbehörden.
Damit Sie permanent über Ihre steuerliche Situation informiert sind, erstellen wir für Sie gerne Planungsrechnungen, in denen wir aus den bisher vorliegenden Daten ein Jahresergebnis und die daraus resultierende steuerliche Belastung berechnen. Das ermöglicht Ihnen, rechtzeitig Ihre Unternehmenspolitik zu korrigieren und entsprechende Maßnahmen zu setzen, um ein optimales steuerliches Ergebnis zu erzielen.
Laufende Steuerberatung
- Steuerplanung zur Senkung der Steuerbelastung
- Laufende Buchhaltung und Lohnbuchführung
- Erstellung von Jahresabschlüssen: Bilanz bzw. Einnahmen/Ausgaben-Rechnung
- Erstellung von Steuererklärungen für Unternehmen, juristische Personen und Privatpersonen
- Stellung von Anträgen in steuerlichen Angelegenheiten, wie z.B. Stundung von Steuerschulden, Verlängerung von Fristen oder Herabsetzung von Vorauszahlungen
- Vertretung gegenüber Finanzbehörden: laufend und in Sonderfragen
- Vertretung vor der Finanzbehörde und im Finanzstrafverfahren
- Laufende Information über steuerliche Änderungen
Sonderberatung
- Planung von Neu- und Umgründungen sowie Liquidationen
- Gründung und Führung von Privatstiftungen
- Consulting bei Erbschafts- und Unternehmensnachfolgefragen
Sonstige Beratung und Serviceleistungen
- Sanierungsberatung
- Abwicklung von Betriebsprüfungen
- Beratung bei der optimalen Rechtsform aus steuerrechtlicher Sicht
- Steuerplanung und Strategieentwicklung
- Steuergutachtliche Tätigkeiten
- Beratung in Zusammenhang mit EDV-gestütztem Rechnungswesen
- Begleitung bei Bankgesprächen
Unternehmensbewertung
Man kann grob zwischen zwei wesentlichen Methoden (und deren Kombination) unterscheiden. Welche Methode zum Zug kommt, hängt von der Branche, der Größe des Unternehmens und vom Bewertungsanlass ab.
1. Ertragswertmethode: Die zukünftigen entziehbaren finanziellen Überschüsse des Unternehmens.
Diese Herangehensweise spielt bei der Unternehmensbewertung die wichtigste Rolle. Wertbestimmend für den Unternehmenswert ist die Fähigkeit des Unternehmens, entziehbare finanzielle Überschüsse (Cash flow) für dessen Eigner zu erwirtschaften.Damit ergibt sich der Unternehmenswert grundsätzlich aus dem Barwert der künftig zufließenden finanziellen Überschüsse, die aus der Fortführung des Unternehmens erzielt werden zuzüglich des Wertes des nicht betriebsnotwendigen Vermögens.
Die Ermittlung des Barwerts hat mit jenem Kapitalisierungszinssatz zu erfolgen, der der Rendite einer adäquaten Alternativanlage entspricht. Als Ausgangspunkt dient diesbezüglich die Rendite einer langfristigen Staatsanleihe. Um die Äquivalenz der Alternativanlage hinsichtlich Risiko, Kaufkraft und Verfügbarkeit zum konkret zu bewertenden Unternehmen herzustellen, sind noch Zu- und Abschläge zu berücksichtigen.
2. Substanzwertmethode: Vermögensgegenstände minus Schulden
Unter dem Substanzwert versteht man grundsätzlich den Saldo aus dem um die stillen Reserven und stillen Lasten bereinigten Wert der im Unternehmen befindlichen betriebsnotwendigen Vermögensgegenstände und Schulden.Der Substanzwert hat im Rahmen der Unternehmensbewertung in der Regel keine eigenständige Bedeutung. Die Substanz eines Unternehmens ist aus folgendem Grund für den Zukunftserfolg von Bedeutung: Das Vermögen des zu bewertenden Unternehmens bildet eine wesentliche Grundlage für dessen künftige Ertragsfähigkeit. Das am Bewertungsstichtag vorhandene Vermögen führt bei zweckgemäßer Verwendung zu künftigen Einnahmen oder zur Minderung künftiger Ausgaben.
Eine eigenständige Bedeutung kommt dem Substanzwert grundsätzlich nur bei kapital-(vermögens)intensive Erzeugungsbetrieben und bei Unternehmen die überdurchschnittlich hohe Vermögenswerte besitzen (beispielsweise Immobiliengesellschaften), zu.
Jahresabschluss
Die Erstellung von Jahresabschlüssen erfolgt unter Beachtung der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften. Auf Grund der steuerverschärfenden Gesetzgebung klaffen dabei Steuerrecht und Handelsrecht immer mehr auseinander und zwingen zur Erstellung einer Handelsbilanz und einer davon abweichenden Steuerbilanz.
Die Bilanzierung wird immer stärker zu einer Optimierungsentscheidung zwischen dem Wunsch, einerseits wirtschaftliche Stärke zu demonstrieren, andererseits durch einen möglichst niedrigen Gewinn die Steuerbelastung zu reduzieren. Wir unterstützen Sie bei dieser Aufgabe mit viel Fingerspitzengefühl und stehen auf Ihren Wunsch auch Ihrer Hausbank für ein Gespräch zur Verfügung. Dabei profitieren unsere Mandanten auch von unserer über lange Jahre aufgebauten Reputation.
Bestandteil der von uns erstellten Jahresabschlüsse sind so genannte Bescheinigungen. Je nach Intensität der im Rahmen der Jahresabschlusserstellung durchgeführten Prüfungshandlungen werden die Bescheinigungen formuliert. Kreditinstitute verlangen häufig Jahresabschlüsse mit Plausibilitätsbeurteilungen. Die Spannbreite reicht von “einfachen“ Bescheinigungen für die Erstellung von Jahresabschlüssen ohne Prüfungshandlungen bis hin zu Bescheinigungen, die in der Qualität einem Bestätigungsvermerk nahekommen, da umfangreiche Prüfungshandlungen durchgeführt wurden.

