Am 23.6.2009 setzten 19 OECD-Nationen im Rahmen einer Tagung in Berlin, zu der Deutschland und Frankreich geladen hatten, ihre Allianz gegen die Steueroasen – aufbauend auf den Vereinbarungen des Gipfels am 2.4.2009 in London – fort.
Gemeinsame Sanktionen: Die Vertreter der OECD und EU-Staaten – darunter auch „ehemalige Steuerfluchtburgen wie die Schweiz, Luxemburg, Liechtenstein und Österreich – einigten sich dabei, überwiegend auf folgende Sanktionen zu setzen:
- Versagung des Betriebsausgabenabzugs bei Geschäften mit unkooperativen Ländern,
- höhere Quellensteuern auf Zahlungen, die aus Steueroasen kommen,
- Versagen der Steuerbefreiungen für Beteiligungsgewinne,
- weitreichende Offenlegungspflichten für in bzw. mit Steueroasen agierende Unternehmen.
Abkommen mit der Schweiz: Am 23.6.2009 verständigte sich der deutsche Bundesfinanzminister Steinbrück außerdem mit seinem Schweizer Kollegen Hans-Rudolf Merz auf ein neues Doppelbesteuerungsabkommen. Deutsche Finanzbehörden sollen danach künftig sehr leicht an Informationen über Schweizer Bankkunden mit deutschem Wohnsitz herankommen.
Es soll ferner die bislang notwendige Unterscheidung zwischen einfacher Steuerhinterziehung und Steuer-/Abgabebetrug entfallen. Die Schweiz leistet künftig auch in Fällen des bloßen Verdachts auf Steuerhinterziehung Amtshilfe.
Stand: 13. Juli 2009

