Mailverschlüsselung

Das Thema Datenschutz hat bei uns eine hohe Priorität und umfasst auch E-Mail-Adressen und Inhalte der E-Mail-Kommunikation. Daher legen wir viel Wert auf einen verschlüsselten E-Mail-Verkehr.

E-Mail Verschlüsselung, warum?

Eine E-Mail-Verschlüsselung wird verwendet, um vertrauliche Informationen per E-Mail vom Absender zum Empfänger zu schicken.
Da auch eine Mail-Adresse zu den personenbezogenen Daten gehört, unterliegt sie dem Datenschutz. Dabei ist es unerheblich, ob diese beispielsweise den vollen Namen des Adressaten beinhaltet oder es sich um eine E-Mail-Adresse ohne weitere persönliche Daten handelt.
 
Das Ziel einer verschlüsselten E-Mail ist es, Informationen so vom Absender zum Empfänger zu schicken, dass der Sender eindeutig feststellbar ist und niemand die E-Mail unbemerkt auf dem Weg vom Sender zum Empfänger manipulieren/umleiten kann.
 
Sie erhalten von uns ausschließlich verschlüsselte E-Mails. Hierfür setzen wir die Datev E-Mail-Verschlüsselung ein. Auch ein sicheres Antworten (zurück an den Absender) ist möglich.
Beim Erhalt der ersten E-Mail aus unserer Kanzlei müssen Sie sich einmalig ein Passwort vergeben. Dieses Passwort gilt für alle E-Mails, die Sie von unseren Mitarbeitern erhalten.

Bei der Vergabe des Passworts hilft Ihnen folgendes Infodokument der DATEV: DATEV E-Mail-Verschlüsselung: Im Entschlüsselungsportal registrieren - DATEV Hilfe-Center
Beim Entschlüsseln der E-Mails hilft Ihnen folgendes Infodokument der DATEV: DATEV E-Mail-Verschlüsselung: E-Mails im Entschlüsselungsportal entschlüsseln - DATEV Hilfe-Center
 
Des weiteren können Sie sich folgendes kurzes Service-Video anschauen: DATEV E-Mail-Verschlüsselung: E-Mail entschlüsseln

Hinweis für iPad/iPhone Nutzer:

Um unsere E-Mails mit einen Apple-Gerät öffnen zu können, laden Sie sich bitte die kostenlose App „SEPPmail“ aus dem Apple-Store herunter.
Nach längerem gedrückt halten auf den Anhang wählen Sie die Auswahl „SEPPmail iApp“.