Beruf

Wir bieten Fachkräften mit der Qualifikation

  • Steuerfachangestellte (m/w)
  • Steuerfachwirt (m/w)
  • Lohnfachangestellte (m/w)

ein modernes und interessantes Arbeitsumfeld.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Aufgabengebiet eines Steuerberaters in Sachen Lohnabrechnungen

Es werden vom Gesetzgeber in regelmäßigen Abständen immer wieder zahlreiche Änderungen im Bereich Lohn beschlossen.
Dies führt oft zu Änderungen in den Abrechnungen, zu Dokumentationserfordernissen  und gegebenenfalls zu Anpassungen der Arbeitsverträge.

Wichtig:

Die Abgrenzung unserer Lohnabrechnungsaufgaben zu den arbeitsrechtlichen Themen.
Rechtsfragen können nicht Gegenstand unserer Beratung sein.

Dazu zählen:

  • Erstellung von Arbeitsverträgen
  • Regelungen und Vereinbarungen zu Arbeitszeiten, z.B. auch das aktuelle Thema „Arbeit auf Abruf“
  • Vereinbarungen von Gehaltshöhen, Zusatzleistungen, Zuschlägen etc.
  • Klärung von eventuell verbindlichen Tarifvereinbarungen
  • Regelung von Urlaubsansprüchen
  • Klärung von Pflichten des Arbeitnehmers hinsichtlich der Dokumentationserfordernisse
  • Klärung von Fragen zu Beendigung von Arbeitsverhältnissen und Kündigungen
  • Fragen zu Scheinarbeitsverhältnissen und Statusfeststellungsverfahren
  • Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeitsverhältnisse)

Zu den Lohnabrechnungen verweisen wir auf die Downloads, die hier auf unsere Homepage enthaltenen sind, wie Personalfragebögen, Merkblätter, Stundenabrechnungen etc.

Wir gehen sehr gewissenhaft mit den Lohnabrechnungen um und setzen die gesetzlichen Vorgaben bestmöglich und effizient um. Dokumentationserfordernisse nehmen wir dabei sehr ernst, was oft durchaus den Prüfungsaufwand minimiert.

Für detailliertere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.